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Konzessionsland |
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Auf der ganzen Uferlänge (900 m) der Gemeinde Uetikon
gibt es kein natürliches Flachufer mehr. Aufschüttungen gelten rechtlich als See und der Verkauf von Seefläche ist
nach Bundesrecht nicht möglich. Deshalb wurden für die Aufschüttungen Nutzungskonzessionen vergeben. Dies ist
aber nur möglich, wenn ein öffentliches Interesse besteht.
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Das öffentliche Interesse hat sich in den letzten 50 Jahren stark gewandelt:
Gefragt sind heute nicht mehr Arbeitsplätze am See sondern Erholung,
Freizeitbeschäftigung und Wohnen.
Deshalb werden keine neuen Konzessionen mehr für Industrie und Gewerbe vergeben. Betriebe, welche das Land nicht mehr konzessionsgemäss betreiben, müssten das Land eigentlich zurückgeben. Wem das Konzessionsland in Uetikon im Bereich der Chemischen Fabriken gehört ist unklar:
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Verein Uetikon AN DEN See |
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